"HIGH-SCHOOL" Westfalen: Der Fachhandel für Drachen, Gleitschirme, Zubehör. Ausbildung, Reisen, Packservices.

Teil 2: Castelluccio/Italien 05. - 13. Oktober 2024

                                                                                                                                          Stand: 01. Januar 2024

Höhenflugausbildung in Italien findet in 2024 in der Zeit vom 05. - 13. Oktober in dem bekannten Fluggebiet "Castelluccio" (Umbrien-Italien) statt. Die Abfahrt der/s Schulbusse/s ab dem Flugschulstandort in Borgholzhausen ist am 04.10.2024 um ca. 21.00 Uhr vorgesehen. Der 05.10.2024 ist Anreisetag. Ausbildungs- und Flugbeginn ist dann der 06.10.2024 nach dem Frühstück (je nach Wetterlage).

Die Startmöglichkeiten vor Ort lassen Starts mit Gleitsegeln und Drachen zu.

Die Flugschule wählt als gemeinsame Unterkunft eine Pension/ ein Hotel / Appartments oder einen Campingplatz mit Holz-Blockhütten.

Folgende Konditionen gelten:

Belegung und Kosten sind per Email bekanntgegeben worden.

Zielgruppe dieser Fahrt sind Flugschüler mit Interesse an der Höhenflugausbildung für A- und B-Schein, Gastflieger, Nichtflieger (Wanderer, Biker, Jogger, Walker u.a.). Besonderes Augenmerk liegt im Rahmen der Ausbildungsanpassung seit dem 01.01.2024 beim Groundhandling. Dabei wird besonderes Augenmerk gerichtet auf das Training des Rückwärtsauf-ziehens.

Die Unterkunftskosten für die Appartments 45,00 EUR/Person/Nacht Ü/F, sind am Abreisetag persönlich abzurechnen. Abendessen kann in den Appartments selber zubereitet werden. Es bieten sich auch nahegelegene Restaurants für den gemeinsamen Abschluss des Tages an. Bitte auf Barzahlung vorbereitet sein. EC-Karte ging in der Vergangenheit auch, Barzahlung wird bevorzugt. Möglichst bereits kurz nach Ankunft bei der Unterkunftsleitung erkundigen.

Die an den Veranstalter, die „High-School“ Flugschule-Westfalen, zu entrichtende Organisationsgebühr und/oder Kursgebühr entsprechend der Beteiligung als Gastpilot, Flugschüler oder nichtfliegender Gast ist vor Antritt der Fahrt auf das Konto der Flugschule zu überweisen:

Volksbank Halle (Westf.)  IBAN-Nr. DE95 4806 2051 0505 2504 01   BIC GENODEM1HLW, Inhaber: Udo Wilhelm    

oder in bar zu zahlen.

Folgende Kosten fallen an:

- Freiflieger (Gastflieger) mit mindestens A-Schein (D + GS) je 250,00 EUR

- Familienmitglieder (Ehemann/Ehefrau, Kinder), Freunde und Bekannte je 95,00 EUR

- Schüler/-in Kursgebühr mit eigener Flugausrüstung (Gleitsegel) je 695,00 EUR (der Ausbildungsänderung angepasst)

- Schüler/-in Kursgebühr mit eigener Flugausrüstung je 795,00 EUR

- Wiederholungsteilnehmer (GS-Schüler) mit eigener Flugausrüstung je 550,00 EUR

- Wiederholungsteilnehmer (D-Schüler) mit eigener Flugausrüstung je 550,00 EUR

- Betreutes Fliegen (Piloten im Besitz mindestens des A-Scheins) Gleitsegel: 145,00 EUR/Tag (max. 695,00 EUR);                                                                                                          Drachen: 165,00 EUR/Tag (max. 795,00 EUR)

Bei (auch teilweiser) Nutzung einer schuleigenen Flugausrüstung werden die Mietkosten gesondert geltend gemacht.

 

Warum eine Reise nach Castelluccio/Umbrien/Italien?

Warum macht es (auch wiederholt) Sinn, sich diesem nunmehr bereits seit vielen Jahren durchgeführten Event der "HIGH-SCHOOL" Flugschule-Westfalen anzuschliessen? - Das Fluggebiet „Monti Sibillini“ mit seinen verschiedenen Fluggeländen unweit voneinander entfernt liegt in der Nähe von PERUGIA und ASSISI, ca. 160 km nördlich von Rom. Die Fauna und Flora der Umgebung des „Monte Vettore“ (2.500 m NN) drückt jedem Teilnehmer immer wieder erneut angenehm aufs Gemüt. Die Wildheit und zugleich Fremdheit der umbrischen Landschaft in einer Gruppe von Freunden und Bekannten sowie stets neuen Schülern und Gleichgesinnten zu erleben macht die Besonderheit dieser Reise aus. Nur wer sich von Anfang bis Ende als Teil dieser Gruppe versteht, erlebt ein Rundumpaket von Eindrücken und charakterlichen Eigenheiten. Die "HIGH-SCHOOL" Flugschule-Westfalen veranstaltet diese Reise einer inzwischen guten Tradition folgend sozusagen als krönenden Jahresabschluss ihres Reise- und Fortbildungsangebotes. Aufgrund der inzwischen langjährigen Praxis kommen wir deshalb nach Castelluccio mit dem guten Gefühl: „Wir sind wieder da, wo wir gerne sind“. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass der Teil von Umbrien, herum um die Monti Sibillini, die sibillinischen Berge, zugleich auch immer wieder von kleineren und stärkeren Erdbeben heimgesucht wird. Reiseteilnehmer der Flugschule Westfalen haben bereits mehrmals life Erdstöße miterlebt. Auch die Ölwanne eines Schulbusses konnte einem sich bergab bewegenden Stein nicht mehr ausweichen und entließ vollständig ihren Inhalt auf einer Strecke von 20 Metern. Auch in diesem Jahr muss möglicherweise mit weiteren Erdbeben gerechnet werden. Konkrete Hinweise auf derartiges Geschehen liegen nicht vor. Sich möglicherweise daraus ergebende Risiken tragen die Teilnehmer selbst und schließen mit der Erklärung ihrer Teilnahme die Verantwortung der Flugschule aus. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass alle Teilnehmer der Flugschule gegenüber die Anerkennung dieser Bedingungen vor dem Start schriftlich mitteilen. Durch eigene Ausgaben zum Wiederaufbau der erdbebenbeeinträchtigten Region beizutragen, ist auch Teil der Reise. Zu Schaden gekommen ist bisher keiner der Teilnehmer.

Die Reise wird bereits ein Jahr im Voraus geplant, so dass sich jeder Interessent frühzeitig darauf einstellen kann (z.B. Planung des Urlaubs, rechtzeitiger 2-Jahres-Check des Gleitschirms oder des Drachens, Packen der Rettung u.a.); - Flugschüler, die mit schuleigener Ausrüstung fliegen wollen, sollten dieses rechtzeitig anmelden, damit auch eine ausreichende Menge an Ausrüstungen bereitgestellt werden kann. Vor Ort stehen 1 oder 2 Shuttle-Fahrzeuge zur Verfügung. Die Fahrzeuge der Fahrgemeinschaften erbringen jeweils ca. 3.500 Kilometer harte Arbeit, dieses gilt es auch zu bedenken; neben dem Fliegen kommt das gesellige Beisammensein auch nicht zu kurz.

Bei sich immer neu zusammenfindenden Teilnehmern wird es nie langweilig. Erfahrungsgemäß profitieren fortgeschrittene Piloten und Anfänger gleichermaßen von der Dynamik einer gemischten Gruppe. Nicht zuletzt das Gruppengefühl gibt Sicherheit und lässt „Wohlfühlen“ zu in einer unwirtlichen rauhen Naturschönheit in den „Monti Sibillini“, den sibillinischen Bergen, die schon mehrfach als Panorama für große Filme der Filmindustrie, aber auch eigene Filme dienten; - Umlage der Fahrtkosten vor Ort (Shuttle-Betrieb) durch Zahlung von € 8,50 pro Fahrt (nach Abprache und Notwendigkeit auch mehr) von der geländebezogenen Landewiese zu dem entsprechenden Startplatz (Liste in jedem Fahrzeug, Abrechnung vor der Heimreise mit dem jeweiligen Fahrzeughalter). Abgerechnet wird nicht die Zahl der Flüge, sondern die der Fahrten zu den Startplätzen, auch wenn nicht gestartet werden kann (Gondelgebühren im Hochgebirge werden bei Rückenwind am Startplatz auch nicht erstattet); Fahrten nach unten sind gratis.                                                                                                                  Ab der verbindlichen Anmeldung ist die FS zuständig für die Organisation, die Ausbildung und Fortbildung, auf Wunsch für Jedermann einen guten Rat; - Hilfestellung bei Materialbeschädigung und Materialeinstellungen sowie bei (hoffentlich nicht eintretenden) Verletzungen; - die vereinbarten Unterkunftspreise gelten auch bei verlängertem Aufenthalt; - das Gebiet um Castelluccio ist weitestgehend ein Naturschutzgebiet, d.h., einige Start- und Landeplätze sind nur über unbefestigte Wege erreichbar. Diese Wege dürfen nur mit durch die „Commune di Norcia“ zugelassenen Fahrzeugen befahren werden. Das sind grundsätzlich die seitens der Flugschule eingesetzten Fahrzeuge. Die Zulassung wird kenntlich gemacht durch eine Berechtigungskarte hinter der Frontscheibe.

Im/In den Fahrzeug/en der Flugschule, aber auch in privaten PKW, werden Mitfahrgelegenheiten zu einem Preis von ca. 165,00 für Hin- und Rückfahrt (je nach Insassenzahl des jeweiligen Fahrzeugs) angeboten (Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Transport der Person 75,00 EUR, zuzüglich einer eigenen Flugausrüstung, Gleitsegel oder Drachen, Maut, Brenner, Vignette, Sprit, Öl, Endreinigung u.a.). Wer sein eigenes Fahrzeug einsetzen möchte, um vor Ort beweglich zu sein, sollte das auf jeden Fall der Flugschule mitteilen, aber auch für den Fall, dass die Mitfahrt anderer Reiseteilnehmer im Privatfahrzeug gewünscht wird. Bei entsprechender Nachfrage können dann Mitreisende zugeteilt werden. Durch die Anmeldung weiterer Teilnehmer kann sich eine Umverteilung auf die Fahrzeuge ergeben. Sich selbst zu Fahrgemeinschaften zusammenschließende Gruppen teilen dieses bitte rechtzeitig der Flugschule mit. Bei freundlicher Mitnahme einer fremden Flugausrüstung oder wesentlicher Teile derselben in einem Fahrzeug, in dem der jeweilige Eigentümer nicht mitfährt, erhält der Fahrzeuginhaber für eine GS-Ausrüstung 40,00 EUR und für einen Drachen 75,00 EUR (u.a. deutlich höherer Spritverbrauch). Die Mitnahme ist eine Gefälligkeit: Regressansprüche bei Verlust, Beschädigung u.a. bestehen, außer bei Existenz einer entsprechenden Versicherung, gegenüber dem Mitnehmenden nicht. Das gesamte Risiko trägt allein der Eigentümer.

Am Samstagmorgen, dem 12.10.2024, müssen die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt sein (außer bei fortgesetztem Aufenthalt). Es bestand bisher die Möglichkeit, Koffer und sonstige Utensilien an geeigneter Stelle abzustellen für den Fall, dass der Tag noch für das Fliegen genutzt werden kann. Offizielles Ausbildungs- und Reiseende ist am 12.10.2024 zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bzw. nach Absprache der Fahrzeuginsassen.

Abgebildet findet Ihr ein Verzeichnis der Start- und Landeplätze. Um Wiederholungsteilnehmer vor langen Ausführungen der Ausbilder vor Ort zu bewahren, verpflichtet sich jeder (neue) Teilnehmer, diese umfangreiche Information vollständig zu lesen und bestätigt dieses mit seiner Anmeldung schriftlich. Vor Ort werden wir uns darauf beschränken, Ergänzungen und Fragen gemeinsam zu erörtern. Wegen der Startzeitpunkte am Abend des 04.10.2024 bitte ich die Mitreisenden, rechtzeitig mit dem jeweiligen Halter des von ihm mitbenutzten Fahrzeugs einer Fahrgemeinschaft Kontakt aufzunehmen. Die Mitreisenden in Fahrzeugen der Flugschule bitte ich, am 04.10.2024 zum abgesprochenen Zeitpunkt an der Flugschule in Borgholzhausen, Am Bach 1a, einzutreffen. Während der Abwesenheit können Fahrzeuge auf dem Flugschulgrundstück (Privatgrundstück) auf eigene Gefahr abgestellt werden. Die Fahrzeugschlüssel sollten wegen "Gefahr in Verzug" dort hinterlegt werden. Änderungen behält sich die Flugschule ausdrücklich vor. Bitte keine überflüssigen Sachen mitnehmen. Dazu gehören selbstverständlich nicht Utensilien, die der allgemeinen Unterhaltung und Beschäftigung dienen (Tischspiele, Lenkdrachen, Fußball, Literatur, Leuchtstäbe für ‚Nachtflüge’, Foto- und Filmkameras).

Beim Eintreffen in der Unterkunft bitte zunächst unter Vorlage des Personalausweises anmelden.

Es wird die rechtzeitige Überprüfung der Ausrüstung dringend empfohlen:

2-Jahres-Check des Gleitsegels oder Drachens - Packen des Rettungsgerätes - gutes Schuhwerk - Rettungsleine - gültige Lizenzen - Versicherungen - Einstellung des Beschleunigungssystems. Auch auf Vollständigkeit achten: - wetterangepasste Kleidung - Overall zum Fliegen - Handschuhe - Sonnenbrille - Sonnenschutzcreme - Kopfbedeckung wg. starker Sonneneinstrahlung - sunblocker.

Bis zum 04.09.2024 - 00:00 Uhr kann die Reiseanmeldung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 EUR zurückgenommen werden. Danach sind die gesamten Kosten fällig (siehe Teil 1). Die Flugschule ist Organisator der Fahrt und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegende vertragliche Vereinbarung. Nichtschüler fliegen auf eigene Verantwortung, Schüler zusätzlich mit Flugauftrag oder mit einem Höhenflugausweis. Das Führen von Flugschulfahrzeugen durch Kursteilnehmer wird seitens der Flugschüler freiwillig angeboten und erfolgt auf eigene Gefahr. Jedwede sich möglicherweise daraus ergebende Haftung der Flugschulbetreiber und Mitarbeiter der Flugschule wird ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten mit der Anmeldung als verbindlich vereinbart. Ich wünsche einen angenehmen Aufenthalt und natürlich auch diesmal wieder kein Erdbeben, allerdings wenn doch: „Während eines Erdbebens in der Luft sein und ansonsten keine großen Steine überfahren.“.

Udo Wilhelm Ausbildungsleiter, Anschrift der Unterkunft:

Castelluccio/Umbrien/Italien

Via Sibilla 45/A 3, 06046 Castelluccio di Norcia, Italia

Tel.: 0039-                           FAX:0039-

 

In Italien wird die "0" der Städtevorwahl mit gewählt.

Sollten zu den einzelnen Komponenten der Reise Fragen zu beantworten sein, insbesondere zur Art der Unterkunft, der Kosten, des Shuttle-Dienstes u.a., bitte ich, diese unbedingt vor Fahrtantritt von der Flugschule  beantworten zu lassen. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer zugleich, vorbezeichnete Konditionen zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Nachverhandlungen, auch während des gemeinsamen Aufenthaltes in Italien, werden ohne Erfolg bleiben und dienen nicht unbedingt der Förderung guter Stimmung.

Flugschüler notieren ihre Flüge unter Benennung des jeweiligen Startplatz-Namens (siehe folgende Hinweise) selbst. Diese werden nach der Rückkehr in Absprache mit der Flugschule in den Ausbildungsnachweis eingetragen und von der Flugschule bestätigt.

 

Geländeinformation: